Sonntag, 27. Oktober 2019



Liebe Freundin Lieber Freund  !
Der FPÖ wird aktuell von Heinz-Christian und Philippa Strache ein schlechter
Umgang vorgeworfen. Sogar von „Verleumdungen“ und einer „Diffamierungskampagne“ ist die Rede.

Es ist daher Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Hier findest Du die Fakten und die Sicht der
FPÖ-Spitze zu den Entwicklungen seit dem Bekanntwerden der „Ibiza-Affäre“ und dem damit verbundenen Bruch der türkis-blauen Bundesregierung durch die ÖVP und Sebastian Kurz.

Strache wirft der FPÖ vor, nichts für ihn zu tun und ihn im Stich
gelassen zu haben

Bei allem menschlichen Verständnis für die Ausnahmesituation, in der sich
Heinz-Christian Strache befand und sicher immer noch befindet:
Wir haben ihn nicht einfach so fallen gelassen – das Gegenteil ist wahr.

Die FPÖ hat nach der Ibiza-Affäre, die zum Rücktritt Straches geführt hat, im Einvernehmen
mit ihm alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dem ehemaligen Obmann der FPÖ juristische
Unterstützung zukommen zu lassen. Die Partei hat einen großen Teil der hohen Anwaltskosten übernommen, es wurde Infrastruktur zur Verfügung gestellt und ein Team von Mitarbeitern
hat intensiv in seiner Sache recherchiert. Die Unterstützungsleistungen dafür lagen auch im
Interesse der Partei.

Wenige Tage vor der Wahl hat sich die Lage aber verändert.
Nach den Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters vor den Ermittlungs-
behörden wird Heinz-Christian Strache als Beschuldigter bei einer möglichen Schädigung
der eigenen Partei geführt. Es geht um möglicherweise manipulierte Spesenabrechnungen
für private Zwecke. Selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
Aber die Partei darf sich selbst nicht ins Unrecht setzen – der potenziell Geschädigte (die FPÖ)
kann den mutmaßlichen Schädiger (HC Strache) nicht weiterhin finanziell unterstützen.

Strache behauptet, die FPÖ betreibe eine Diffamierungskampagne
gegen ihn und seine Frau

Dieser Vorwurf lässt sich schon allein durch einen Blick auf die Chronologie
der Ereignisse entkräften: Mitten im Intensivwahlkampf wurden FPÖ-Funktionäre von einer
Medienanfrage überrascht. Bei den Fragen ging es etwa um Vorwürfe in Richtung eines
mutmaßlichen Spesenbetrugssystems und der Anschaffung von Luxusgütern auf Kosten der Partei.
Die Fragen wurden von der FPÖ, soweit beantwortbar, auch beantwortet.

Es liegt die Vermutung nahe, dass eine Person aus dem Kreis der Ibiza-
Hintermänner die Justiz und die Medien mit diesen Vorwürfen in Form einer
Anzeige konfrontiert und die öffentliche Diskussion ausgelöst hat.

Es ist völlig lebensfremd zu glauben, dass auch nur ein einziger freiheitlicher Funktionär mitten im Intensivwahlkampf eine Diffamierungskampagne losgetreten hätte, um seiner Partei das Wahlergebnis
zu verhageln.

Der Schaden wiegt ja umso schwerer, als Heinz-Christian Strache selbst am
Beginn seiner Obmannschaft angebliche Abrechnungen privater Anschaffungen von früheren führenden Funktionären auf Kosten der Partei massiv kritisiert hat.
Die FPÖ unter HC Strache hatte damals gegen diese Personen sogar Prozesse angestrengt.

Strache behauptet, dass ihm die Facebook-Seite „HC Strache“ widerrechtlich weggenommen worden sei
Bereits im Sommer gab es Diskussion über die Facebook-Seite „HC Strache“. Im August haben wir mit Heinz-Christian Strache darüber Einvernehmen erzielt, dass im Wahlkampf eine abgestimmte und koordinierte Kommunikation wichtig ist und daher die Partei, wie bisher, als Administrator die Verbreitung steuert.

Entscheidend ist:
Betreiber der Seite waren von Anfang an der Freiheitliche Parlamentsklub oder die Freiheitliche Partei Österreichs. Die Seite wurde auch von uns – und nicht von Heinz-Christian Strache – eingerichtet. Im Verlauf von zehn Jahren wurde viel Geld in die Bewerbung und inhaltliche Betreuung investiert (z.B. Erstellung von Videos und Grafiken, Kontrolle der Nutzerkommentare etc.).
Dies war auch der Grund für das enorme Wachstum der Like-Zahlen auf dieser Seite.

Da die Seite, in die wir viel Geld und Arbeitskraft investiert haben, einen erheblichen Wert darstellt, ist es für die FPÖ rechtlich unmöglich, sie – wie von Straches Berliner Anwälten gefordert – einfach an ihn abzutreten. Damit würde die FPÖ möglicherweise einen Gesetzesbruch (Untreue) begehen.
Da wir gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte von Heinz-Christian Strache, auf die sich seine Berliner Anwälte ja berufen, schützen wollen, wurde die Seite von uns vorübergehend stillgelegt. Strache selbst hat durch seine Berliner Anwälte mitteilen lassen, dass er nicht mehr wünscht, dass wir seinen Namen und ihn zeigende Bilder verwenden.

Zusammengefasst:
Wir können ihm die Seite nicht einfach schenken, weil wir uns damit ins Unrecht setzen. Wir können sie aber auch nicht einfach weiterbetreiben, weil wir nach Ansicht von Straches Anwälten damit in dessen Persönlichkeitsrechte eingreifen. Daher haben wir das einzige getan, was wir bis zur gerichtlichen Klärung – Straches Berliner Anwälte haben ja eine Klage angekündigt – tun können: Wir haben die Seite stillgelegt und so auch ihren Wert gesichert.

Experten bestätigen, dass die FPÖ gute Aussichten hat, in einem Verfahren
zur endgültigen Klärung der Eigentumsfrage zu gewinnen. Denn bei der nicht-privaten Facebook-Seite eines Politikers verhält es sich ähnlich wie bei einem Dienstwagen oder einem Büro. Nach Verlust der Funktion fällt beides an die
Partei zurück.

Strache wirft der FPÖ Sippenhaftung vor
Die einstimmig getroffenen Entscheidungen der FPÖ-Parteigremien und des Bundesparteiobmannes im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Heinz-Christian Strache und Philippa Strache sind je nach personenbezogener Problemstellung und in großem Verantwortungsbewusstsein erfolgt. Es gibt natürlich keine Sippenhaftung, sondern im Gegenteil eine differenzierte Betrachtung. Sehr wohl werden aber beide Personen bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte in Zusammenhang mit möglicherweise manipulierten Spesenabrechnungen für private Zwecke zulasten der Partei geführt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Die Suspendierung Heinz-Christian Straches und die nicht erfolgte Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub waren eine notwendige Konsequenz aus diesem Sachverhalt. Die FPÖ wird von der Staatsanwaltschaft als Geschädigte angesehen.

Als Nationalratsabgeordnete ohne Klubzugehörigkeit war Philippa Strache gemäß den Statuten der FPÖ Mitglied der Bundesparteileitung. Sie wurde nach parteischädigenden Aussagen aus der FPÖ ausgeschlossen. In ihrer Stellungnahme zur Annahme ihres Nationalratsmandats – sie bediente sich dabei derselben Berliner Anwaltskanzlei wie ihr Ehemann – warf sie der FPÖ wörtlich Verleumdungen und eine Diffamierungskampagne durch „ehemalige Parteifreunde“ vor.

Die freiheitliche Familie
Philippa und HC Strache berufen sich gerne und oft auf die „freiheitliche Familie“. Tatsache ist allerdings, dass Philippa Strache erst Anfang September 2019 – also nach einigen Jahren bezahlter Mitarbeit – Mitglied geworden ist.

Philippa Strache erklärte zudem, dass ihr der Parteiausschluss „wurscht“ sei.
Und sie hat in einem Interview eine schwarz-grüne Koalition als „spannendes Experiment“ bezeichnet.

Wer darf was sagen?
Man muss wissen, dass Beschuldigte in einem Strafverfahren keiner Wahrheitspflicht unterliegen und daher alle Behauptungen (auch wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen) zu ihrer Verteidigung ungestraft formulieren dürfen.

Umgekehrt ist die FPÖ als Opfer an strenge Verschwiegenheitspflichten gebunden, was Auskünfte über den Inhalt der Akten und einzelne Vorwürfe betrifft.

Dies bewirkt natürlich eine Ungleichgewichtung in der öffentlichen Darstellung. Heinz-Christian und Philippa Strache können also täglich die Medien „füttern“ und gegen die FPÖ austeilen. Die FPÖ hingegen muss aus rechtlichen Gründen sehr genau darauf achten, keine vertraulichen Aktenbestandteile zu verraten und keine Verletzung der Rechte von Heinz-Christian und Philippa Strache vorzunehmen, zum Beispiel ihrer Persönlichkeitsrechte oder auch der Unschuldsvermutung.

Wir hoffen, mit dieser Erklärung zum Verständnis der Situation und auch der aktuellen Handlungs- und Kommunikationsweise der FPÖ beigetragen zu haben. Noch einmal möchten wir betonen, dass von unserer Seite niemals Unwahrheiten oder Verleumdungen gegen Heinz-Christian oder Philippa Strache verbreitet wurden. Ganz im Gegenteil wurde der ehemalige FPÖ-Obmann nach der Ibiza-Affäre monatelang intensiv unterstützt. Und es fanden zahlreiche regelmäßige Gespräche mit FPÖ-Spitzenfunktionären statt, um die Lage und die weitere Vorgehensweise intensiv zu analysieren und festzulegen.
Dein FPÖ-Team


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