Sonntag, 23. August 2015

SPÖ, ÖVP und Grüne einig bei Antrag zur Unterbringung von Asylwerbern



Sondersitzung des Nationalrats für 1. September 2015 geplant

Wien (PK) – SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich auf einen gemeinsamen Initiativantrag für ein Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geeinigt, das die Kompetenzen von Bund und Ländern neu regelt. Die Klubobleute Andreas Schieder, Reinhold Lopatka und Eva Glawischnig betonten heute bei einer Pressekonferenz im Parlament die gute Zusammenarbeit und sehen mit dem neuen Gesetz eine menschenwürdige, gleichmäßige, gerechte und solidarische Unterbringen von Menschen in Not gewährleistet. Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen bereitzuhalten. Die Zahl soll jedenfalls 1,5% der Wohnbevölkerung betragen. Auch die Nutzung von Grundstücken, die im Eigentum des Bundes stehen, soll von der Innenministerin angeordnet werden können. Ein entsprechender Bescheid ersetzt dann bisher vorgesehene Bewilligungen.

In Kraft treten soll das neue Asylgesetz am 1. Oktober 2015.
(Text gekürzt)

Quelle: Republik Österreich / Parlament http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK0884/index.shtml

Auch möchten wir auf die kommende Ausgabe der NÖN hinweisen mit dem Artikel:

Korneuburg nimmt 200 weitere Flüchtlinge auf

Die Stadt Korneuburg geht mit ihrer Flüchtlingspolitik in die Offensive. Neben den 60 bereits in der Stadt lebenden Flüchtlingen sollen rund 200 weitere Plätze geschaffen werden. http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/korneuburg/Korneuburg-nimmt-200-weitere-Fluechtlinge-auf;art2316,661305

Nachdem man mit einer 2/3 Mehrheit von ÖVP, SPÖ und Grün im Nationalrat zur Verfassungsänderung rechnen muss, darf man mit Sicherheit davon ausgehen, dass das neue Gesetz auch umgesetzt wird und vom Bund den Gemeinden Flüchtlinge zugewiesen werden, da Traiskirchen entlastet werden soll. Die FPÖ Stockerau kann nur hoffen, dass es sich dabei nicht um eine gleiche Größenordnung an Flüchtlingen handelt, die Korneuburg aufnimmt. Wir möchten hiermit festhalten, dass wir uns gegen dieses neue Gesetz nicht wehren können, obwohl wir absolut dagegen sind! Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es demnächst hier, für die größte Stadt im Weinviertel, heißen wird:  
Stockerau muss sich auch entsprechend beteiligen!