Donnerstag, 3. Mai 2018

Aus dem Gemeinderat


Bei der am 26.04.2018 durchgeführten Gemeinderatssitzung haben wir folgenden Antrag gestellt.

Dringlichkeitsantrag

gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973

Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Stockerau am 26.04.2018


Betreff:  Begleitweg Fischaufstiegshilfe Greifenstein


Seit einigen Tagen ist der Begleitweg für die allgemeine Benutzung gesperrt. Da es sich bei diesem Gebiet jedoch um ein gewidmetes Waldgebiet handelt, muss nach § 33 Forstgesetz dieser Weg für die Allgemeinheit zugänglich sein. Dieses Gebiet wird von der Stockerauer Bevölkerung sehr gerne für Spaziergänge und Wanderungen genutzt, auch Radfahrer nutzen dieses Gebiet häufig. Es handelt sich um ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Da die Wege entlang der Fischwanderhilfe Greifenstein zu einem Großteil auf dem Gemeindegebiet von Stockerau verlaufen, ersuchen wir im Interesse der Bevölkerung die Stadtverwaltung beim Grundstückseigentümer eine Aufhebung der Sperre zu erwirken bzw. auszuverhandeln.

Begründung der Dringlichkeit:
Da die Sommerzeit beginnt, soll der Begleitweg für die allgemeine Benutzung wieder zulässig gemacht werden.


Es wird der
Antrag
gestellt,

die Gemeindeverwaltung wird beauftrag, mit dem oder den Grundeigentümern der Fischaufstiegshilfe-Begleitwege Kontakt aufzunehmen, um die Sperre der Wege umgehend aufzuheben.