Bei der am 26.04.2018 durchgeführten Gemeinderatssitzung haben wir folgenden Antrag gestellt.
Dringlichkeitsantrag
gemäß § 46 Abs. 3 NÖ GO 1973
Gemeinderatssitzung der Stadtgemeinde Stockerau am 26.04.2018
Betreff: Begleitweg Fischaufstiegshilfe Greifenstein
Seit einigen Tagen ist der Begleitweg für die allgemeine Benutzung
gesperrt. Da es sich bei diesem Gebiet jedoch um ein gewidmetes
Waldgebiet handelt, muss nach § 33 Forstgesetz dieser Weg für die Allgemeinheit
zugänglich sein. Dieses Gebiet wird von der Stockerauer Bevölkerung sehr gerne
für Spaziergänge und Wanderungen genutzt, auch Radfahrer nutzen dieses Gebiet
häufig. Es handelt sich um ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Da die
Wege entlang der Fischwanderhilfe Greifenstein zu einem Großteil auf dem
Gemeindegebiet von Stockerau verlaufen, ersuchen wir im Interesse der
Bevölkerung die Stadtverwaltung beim Grundstückseigentümer eine Aufhebung der
Sperre zu erwirken bzw. auszuverhandeln.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Sommerzeit beginnt, soll der Begleitweg für die allgemeine
Benutzung wieder zulässig gemacht werden.
Es wird der
Antrag
gestellt,
die Gemeindeverwaltung wird beauftrag, mit dem oder den
Grundeigentümern der Fischaufstiegshilfe-Begleitwege Kontakt aufzunehmen, um
die Sperre der Wege umgehend aufzuheben.