Freitag, 20. April 2018

Information


17. April 2018

FPÖ-Innenminister Kickl setzt strenges Fremdenrecht um Innenminister Herbert Kickl bringt am Mittwoch, den 18. April, das neue Fremdenrechtsänderungsgesetz (FRÄG) im Ministerrat ein. „Wir setzen Schritt für Schritt eine strenge, wirksame und möglichst missbrauchssichere Asylpolitik um. Das haben wir Freiheitlichen vor der Wahl versprochen, das halten wir auch. Die Zeit falsch verstandener rot-schwarzer Toleranz für alle, die der Meinung sind, in Österreich könne man dem Rechtsstaat auf der Nase herumtanzen, ist vorbei“, so der FPÖ-Innenminister. Versprochen – Gehalten: 
  • Schubhaft: Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen nach der Strafhaft umgehend in Schubhaft genommen werden.
 
  • Unbefristetes Einreiseverbot nach mindestens dreijähriger Haftstrafe: Gegen straffällige Drittstaatsangehörige kann ein unbefristetes Einreiseverbot künftig ab einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als drei (bisher: fünf) Jahren erlassen werden.
 
  • Informationspflicht für Krankenanstalten: Krankenhäuser werden zukünftig verpflichtet, die Behörden rechtzeitig über voraussichtliche Entlassungstermine von Asylwerbern zu informieren, um geplante Abschiebungen effektiv vorbereiten und durchführen zu können. Die ärztliche Schweigepflicht wird dabei nicht verletzt!
 
  • Bestimmungen zur beschleunigten Aberkennung des Asylrechts bei Heimreise in den Herkunftsstaat: Sollte ein Asylberechtigter Urlaub in seinem Heimatland machen oder sich freiwillig dort wieder niederlassen, muss der Asylstatus aberkannt werden. Neu ist zudem, dass das Aberkennungsverfahren deutlich schneller als bisher durchgeführt werden soll.
 
  • Abschiebung von jugendlichen Straftätern: Jugendliche Straftäter, die verurteilt wurden, können nun auch abgeschoben werden.
 
  • Automatische Antragsstellung kraft Gesetz für minderjährige und nachgeborene Kinder von Asylwerbern zwecks Verfahrensbeschleunigung: Kinder von Asylwerbern – ob miteingereist oder in Österreich geboren – werden nun automatisch zu Asylantragsstellern. Dies dient einerseits dazu, die Verfahren zu beschleunigen. Andererseits soll es verhindern, dass sich Eltern, deren Asylanträge abgelehnt wurden, dadurch einen längeren Aufenthalt in Österreich verschaffen können.
 
  • Anordnung der Unterkunftnahme für Asylwerber bereits im Zulassungsverfahren: Asylwerber, die im Zulassungsverfahren stehen, müssen zukünftig in der ihnen zugewiesenen Unterkunft erreichbar sein. Dadurch sollen sie für die Behörden bei Bedarf schneller greifbar sein und die Verfahren können so beschleunigt werden.
 
  • Kein Rechtsanspruch mehr auf Integrationshilfe: Zukünftig soll Asylwerbern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit nicht automatisch Integrationshilfe zukommen. Dies wird von Fall zu Fall und je nach vorhandenen finanziellen und organisatorischen Ressourcen entschieden.
 
  • Erledigung von Asylanträgen mit geringer Erfolgsaussicht primär bereits im Zulassungsverfahren: Jene Asylwerber, die eine geringe Chance auf Asyl in Österreich haben, sollen zukünftig nicht mehr an die Länder überstellt werden.
 
  • Pflicht für Asylwerber, aus mitgeführtem Bargeld einen Beitrag zu den Grundversorgungskosten des Bundes zu leisten: Asylwerber müssen zukünftig einen Beitrag zu ihren Grundversorgungskosten leisten. Bisher durften Fremde nur zum Zweck der Feststellung von Beweismitteln durchsucht werden, nun wird dies auf Bargeld ausgeweitet. Bis zu 840 Euro dürfen dem Asylwerber abgenommen werden, das entspricht einer Versorgung von 40 Tagen. Auch für die Versorgung von Kindern muss ein Beitrag geleistet werden.
 
  • Auswertung von Datenträgern: Gibt es Zweifel über Identität oder Reiseroute der sogenannten Flüchtlinge, sind die Behörden nun ermächtigt, Datenträger – allen voran Handys – sicherzustellen und die darauf befindlichen Daten auszuwerten. Diese Informationen sind für das Asylverfahren von großer Bedeutung und können selbiges deutlich beschleunigen sowie Falschangaben rasch identifizieren. Sollten auf den sichergestellten Datenträgern Hinweise auf eine kriminelle Aktivität gefunden werden, müssen diese den Ermittlungsbehörden übermittelt werden. Durch dieses Vorgehen können auch Kriminelle rasch überführt werden.
 
  • Verkürzung der Beschwerdefrist: Bei beschleunigter Aberkennung des Asylstatus (z. B. bei Straffälligen), bei Dublin-Fällen und bei der Zurückweisung an einen sicheren Staat (z. B. EWR und Schweiz, Serbien usw.) wird die Beschwerdefrist von vier auf zwei Wochen verkürzt.
 
  • Abschiebemöglichkeiten von Fremden, die von Kindheit an in Österreich leben: Rechtskräftig verurteilte Straftäter sollen künftig auch dann abgeschoben werden können, wenn sie von Kindheit an im Land sind.
 
  • Staatsbürgerschaften an Asylberechtigte: Die Staatsbürgerschaft kann von Asylberechtigten zukünftig erst nach zehn Jahren, statt wie bisher bereits nach sechs Jahren, beantragt werden.
 
  • Verpflichtende Sprachkenntnisse für Studierende: Die Zulassung zum Studium kann zukünftig erst erfolgen, wenn die Sprachkenntnisse auf dem Niveau „A2“ nachweislich erreicht sind. Dadurch wird dem Asylmissbrauch unter dem Deckmantel „Studium“ ein Riegel vorgeschoben.
  Wording zum AMS-Bundesbudget 
  • Das Förderbudget des Arbeitsmarktservice liegt (bei sinkenden Arbeitslosenzahlen) mit 1.406 Mio. Euro sogar um 79 Mio. Euro über jenem, welches das Arbeitsmarktservice im Vorjahr für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt hat.
 
  • Für jeden Arbeitsuchenden werden heuer im Schnitt sogar 3.633 Euro und damit um 414 Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung stehen.
 
  • Damit liegt eine Budgeterhöhung vor.
 
  • Die Verteilung der Fördermittel obliegt dem Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice. Ein Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der Aktion "Job Aktiv" der Bundesregierung und der Forcierung von Qualifizierungen.
  „Endlich Fairness für uns Österreicher“
Die FPÖ in der BundesregierungMit uns geht was weiter