Lieber Freund/Freundin! Auf
Wunsch der Regierung sind Nationalrat und Bundesrat am Freitag und
Samstag erneut zusammengetreten. Vorgelegt wurden von Schwarz-Grün fast
hundert Gesetzesänderungen – wieder in Form von Sammelgesetzen.
Nötigung auf parlamentarischem Boden Wir
Freiheitliche haben ÖVP und Grüne mehrmals aufgefordert, keine
Sammelgesetze mehr einzubringen, damit über jedes Gesetz und jede
Maßnahme einzeln abgestimmt werden kann. Nur so wäre es möglich, bei
jenen Maßnahmen, die positiv zu bewerten sind, zuzustimmen und andere
Maßnahmen, die demokratiepolitisch untragbar sind, abzulehnen. Alles in
einem abstimmen zu lassen, ist „Nötigung auf parlamentarischem Boden“!
Aber
die Regierungsparteien haben unsere Parlamentarier erneut kurz vor
Sitzungsbeginn mit unübersichtlichen und extrem umfangreichen
Gesetzespaketen ohne jede inhaltliche Klammer konfrontiert. Daher haben
wir diesmal – im Nationalrat und im Bundesrat – mit Nein gestimmt. Ein
Schulterschluss, das sei an die Adresse des Kanzlers und seiner
Regierungskollegen gesagt, besteht aus Geben und Nehmen, nicht nur aus
Nehmen!
Einige Maßnahmen in den Sammelgesetzen wären durchaus zu begrüßen, zum Beispiel: •
Klarstellung, dass für die Dauer der verordneten „Arbeit zu Hause“
Unfälle als Arbeitsunfälle zählen und somit einem erhöhten
Versicherungsschutz unterliegen. • Einrichtung eines
„Schulstornofonds“, aus dem Eltern für die Kosten abgesagter
Schulveranstaltungen entschädigt würden. Leider fehlten klare und
nachvollziehbare Richtlinien, dass auch wirklich alle Eltern
Unterstützung finden. Einmal mehr bleibt das Risiko, dass viele auf der
Strecke bleiben.
Die
schwarz-grünen Gesetzespakete enthalten sehr viele Bestimmungen, die
aus menschlicher, wirtschaftlicher und demokratiepolitischer Sicht für
uns als FPÖ absolut untragbar sind: • Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes sollen aufgrund undefinierter Verdachtslagen –
beispielsweise, wenn Verordnungen das Betreten von bestimmten Orten
untersagen – „Maßnahmen“ zur Einleitung und Sicherung eines
Verwaltungsstrafverfahrens ergreifen können. Die Liste der Maßnahmen
reicht von der Identitätsfeststellung bis zur Festnahme. Diese Befugnis
gilt auch für Bestimmungen, die zukünftig in das Gesetz geschrieben
werden – also zum Beispiel, wenn man die Verwendung einer
Überwachungs-App verweigert. Hier droht der schwarz-grüne
Überwachungsstaat! • Eine Sonderregelung sieht vor, dass
landwirtschaftliche Betriebe während der Krise drittstaatsangehörige
Saisonarbeitskräfte als Erntehelfer über die geltende neunmonatige
Maximalbeschäftigungsdauer hinaus beschäftigen können. Bei 560.000
Arbeitslosen und 250.000 in Kurzarbeit wird man diese Saisonkräfte
ersetzen können! • Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen
sollen Medieninhaber von Tageszeitungen eine zusätzliche Förderung
erhalten. Die FPÖ hat anstelle dieses plumpen Geldgeschenks zu
Absicherung regierungsfreundlicher Berichterstattung vorgeschlagen, dass
jenen Unternehmen, die auf Unterstützungen aus dem Härtefall- und
Hilfs-Fonds angewiesen sind, Schecks für die Schaltung von Inseraten und
Werbeanzeigen in heimischen Medien zur Verfügung gestellt werden. •
Zur viel kritisierten Abwicklung der Förderungen über die
Wirtschaftskammer kommt jetzt noch dazu, dass die
Sozialversicherungsträger der Wirtschaftskammer Österreich und der
Agrarmarkt Austria sämtlichen Daten zu übermitteln haben, die für die
Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind. Das ist
indiskutabel und absolut abzulehnen.
Auch diesmal haben wir
zahlreiche Verbesserungsvorschläge in Form von Abänderungs- oder
Entschließungsanträgen eingebracht, die leider von Schwarz-Grün erneut
pauschal abgelehnt wurden. Im folgenden Video sind die wichtigsten
Themen zusammengefasst: > Zum Video von FPÖ-TV <
Hier die wichtigsten freiheitlichen Vorschläge im Überblick: Wirtschaft und Arbeit Es
braucht einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft,
der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen
können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um
Unternehmer handelt. Wir haben daher – wie bereits im Zuge der Debatte
und der Beschlussfassung der ersten beiden COVID-19-Pakete – mit
Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen
Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen, aber auch die
betroffenen Privatpersonen gefordert. • Voller Entschädigungsanspruch
für alle Betriebe, die vom Betretungsverbot betroffen sind, in jener
Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des
Epidemiegesetzes geschlossen worden wäre. • Sofortige antragslose
Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche
Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei
Monate abdeckt. • Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter. • Stundung von Energiekosten und Versicherungsprämien bis 31.12.2020. • Preisgarantie für Güter des täglichen Bedarfs. • Eine umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes. •
Eine gesetzliche Regelung, mit der gewährleistet wird, dass jene
Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern bemüht
sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden. • Verpflichtung für alle Banken zu:
o spesen- und zinsenfreier Stundung von bis zu zwölf Kredit- bzw.
Leasingraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der
Kreditlaufzeit und gleichbleibenden Kreditraten. o Verzicht auf Geschäftskontenüberziehungszinsen. o formlosen zinsenlosen Überbrückungskrediten zur Deckung von Liquiditätslücken. •
Sicherstellung, dass Arbeitgebern ein Anspruch auf Vergütung von 100
Prozent des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten
Entgelts durch den Bund zusteht und diese Sonderbetreuungszeit in der
Zeit der krisenbedingten Schließung der Betreuungseinrichtungen
unbegrenzt gewährt werden kann. • Bundeswohnbeihilfe für Mieter einer
Wohnung, die als Folge der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, bzw. für Personen, die
für das angeschaffte Eigentum Kreditraten bezahlen müssen.
BildungEin
wesentlicher Beitrag für die Volkswirtschaft ist die Bildung. Daher ist
es wichtig, dass junge Menschen kein Jahr ihrer Ausbildung verlieren
und somit keinen Bildungsnachteil erleiden. Wir fordern daher: • Bereitstellen von mobilen Geräten (zur Leihe) für jene, die eines benötigen. •
Blockunterricht für Schüler unter 14 Jahren, das heißt jeden Tag ein
Fünftel der Schüler (also ca. 4 - 5) werden in den Hauptgegenständen
unterrichtet, sodass jeder Schüler einmal pro Woche in der Schule ist. • Durchführung der Matura in der „alten“ Form vor der Zentralmatura. • Vermittlung von Lehramt-Studenten durch die Bildungsdirektionen an Familien, die Unterstützung benötigen.
Schutz unserer GrundrechteDie
von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen greifen in sämtliche
Lebensbereiche ein und berühren eine Vielzahl unserer
verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte. Dabei geht es nicht
nur um die augenscheinlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur
Eindämmung des Virus, sondern gerade auch um Einschränkungen des
Grundrechts auf Datenschutz oder Einschränkungen der
Kommunikationsfreiheit bei der Suche und Löschung von „Fake-News“ – was
darunter fällt, das entscheidet offensichtlich die Regierung.
Positionen, die den Kurs von ÖVP und Grünen kritisch hinterfragen und
andere Wege vorschlagen, werden als ‚verharmlosend‘ oder gar
‚lebensgefährdend‘ gebrandmarkt. Abweichende Positionen werden als
‚Falschmeldungen‘ abgestempelt. Das kritische Hinterfragen von
Grundrechtseingriffen darf nicht als Bedrohung der Allgemeinheit
abgestempelt werden, sondern muss zum Schutz des demokratischen und
freien Denkens zulässig sein. Insbesondere gilt es zu schützen: • Die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz • Das Recht auf Leben • Das Recht auf persönliche Freiheit • Das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens • Die Unverletzlichkeit des Hausrechtes • Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit • Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter • Das aktive und passive Wahlrecht
Daher
haben wir die Bundesregierung aufgefordert, nicht im stillen Kämmerlein
die Österreicher ihrer Freiheiten zu berauben, sondern sich den
gewählten Volksvertretern zu stellen und über alle in Folge der
COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Verordnungen, Erlässe sowie
sonstigen damit im Zusammenhang stehender Verwaltungshandlungen,
ordentlich zu berichten. Insbesondere sollen ÖVP und Grüne auch
darlegen, wie genau die Maßnahmen bei „Fake News“ ausgestaltet sind,
welche Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit den Maßnahmen genau
verhängt werden und über alles Rechenschaft abzulegen, was bei der
Verwendung all unserer Daten, die jetzt in Umlauf gebracht werden,
geschieht.
Ablaufdatum für alle FreiheitseinschränkungenEs
braucht, insbesondere wenn seitens der Regierung ein Verzicht auf
individuelle Rechte eingefordert wird, ein klares Ablaufdatum für solche
Maßnahmen. Alle Einschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Krise
gesetzt wurden, dürfen nur punktuell erfolgen und müssen zeitlich
beschränkt bleiben. Wir haben die Regierung daher aufgefordert, dass
sämtliche Gesetze, Verordnungen und Erlässe allerspätestens Ende des
Jahres automatisch enden.
Schwarz-Grün ist unbelehrbar und will totale ÜberwachungAll
diese Vorschläge hat die Regierung – wie schon bei den ersten beiden
Corona-Paketen – vom Tisch gewischt. Weiterhin behandelt man die
unverschuldet in Not geratenen Unternehmer und Arbeitsnehmer wie
Bittsteller und Almosenempfänger. Und wie die Ankündigungen von
Nationalratspräsident Sobotka und Kanzler Kurz zeigen, plant die
Regierung nun sogar die totale Überwachung mittels Handy-Tracking aller
Österreicherinnen und Österreicher. Dem werden wir Freiheitliche
weiterhin unseren konsequenten Widerstand entgegensetzen!
Bleib gesund!
Dein Herbert Kickl |
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