Montag, 6. April 2020

Lieber Freund/Freundin!
Auf Wunsch der Regierung sind Nationalrat und Bundesrat am Freitag und Samstag erneut zusammengetreten. Vorgelegt wurden von Schwarz-Grün fast hundert Gesetzesänderungen – wieder in Form von Sammelgesetzen.

Nötigung auf parlamentarischem Boden
Wir Freiheitliche haben ÖVP und Grüne mehrmals aufgefordert, keine Sammelgesetze mehr einzubringen, damit über jedes Gesetz und jede Maßnahme einzeln abgestimmt werden kann. Nur so wäre es möglich, bei jenen Maßnahmen,
die positiv zu bewerten sind, zuzustimmen und andere Maßnahmen, die demokratiepolitisch untragbar sind, abzulehnen. Alles in einem abstimmen zu lassen, ist „Nötigung auf parlamentarischem Boden“!

Aber die Regierungsparteien haben unsere Parlamentarier erneut kurz vor Sitzungsbeginn mit unübersichtlichen und extrem umfangreichen Gesetzespaketen ohne jede inhaltliche Klammer konfrontiert. Daher haben wir diesmal – im Nationalrat und im Bundesrat – mit Nein gestimmt. Ein Schulterschluss, das sei an die Adresse des Kanzlers und
seiner Regierungskollegen gesagt, besteht aus Geben und Nehmen, nicht nur aus Nehmen!

Einige Maßnahmen in den Sammelgesetzen wären durchaus zu begrüßen, zum Beispiel:
• Klarstellung, dass für die Dauer der verordneten „Arbeit zu Hause“ Unfälle als Arbeitsunfälle zählen und somit einem erhöhten Versicherungsschutz unterliegen.
• Einrichtung eines „Schulstornofonds“, aus dem Eltern für die Kosten abgesagter Schulveranstaltungen entschädigt würden. Leider fehlten klare und nachvollziehbare Richtlinien, dass auch wirklich alle Eltern Unterstützung finden.
Einmal mehr bleibt das Risiko, dass viele auf der Strecke bleiben.

Die schwarz-grünen Gesetzespakete enthalten sehr viele Bestimmungen, die aus menschlicher, wirtschaftlicher und demokratiepolitischer Sicht für uns als FPÖ absolut untragbar sind:
• Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sollen aufgrund undefinierter Verdachtslagen – beispielsweise, wenn Verordnungen das Betreten von bestimmten Orten untersagen – „Maßnahmen“ zur Einleitung und Sicherung eines Verwaltungsstrafverfahrens ergreifen können. Die Liste der Maßnahmen reicht von der Identitätsfeststellung bis zur Festnahme. Diese Befugnis gilt auch für Bestimmungen, die zukünftig in das Gesetz geschrieben werden – also zum Beispiel, wenn man die Verwendung einer Überwachungs-App verweigert. Hier droht der schwarz-grüne Überwachungsstaat!
• Eine Sonderregelung sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe während der Krise drittstaatsangehörige Saisonarbeitskräfte als Erntehelfer über die geltende neunmonatige Maximalbeschäftigungsdauer hinaus beschäftigen können. Bei 560.000 Arbeitslosen und 250.000 in Kurzarbeit wird man diese Saisonkräfte ersetzen können!
• Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen sollen Medieninhaber von Tageszeitungen eine zusätzliche
Förderung erhalten. Die FPÖ hat anstelle dieses plumpen Geldgeschenks zu Absicherung regierungsfreundlicher Berichterstattung vorgeschlagen, dass jenen Unternehmen, die auf Unterstützungen aus dem Härtefall- und Hilfs-Fonds angewiesen sind, Schecks für die Schaltung von Inseraten und Werbeanzeigen in heimischen Medien zur Verfügung gestellt werden.
• Zur viel kritisierten Abwicklung der Förderungen über die Wirtschaftskammer kommt jetzt noch dazu, dass die Sozialversicherungsträger der Wirtschaftskammer Österreich und der Agrarmarkt Austria sämtlichen Daten zu übermitteln haben, die für die Ermittlung des Ausmaßes des Zuschusses notwendig sind. Das ist indiskutabel und absolut abzulehnen.

Auch diesmal haben wir zahlreiche Verbesserungsvorschläge in Form von Abänderungs- oder Entschließungsanträgen eingebracht, die leider von Schwarz-Grün erneut pauschal abgelehnt wurden. Im folgenden Video sind die wichtigsten Themen zusammengefasst:
> Zum Video von FPÖ-TV <

Hier die wichtigsten freiheitlichen Vorschläge im Überblick:
Wirtschaft und Arbeit
Es braucht einen rot-weiß-roten Schutzschirm für die heimische Wirtschaft, der auch wirklich hält, sofort wirkt und auf den sich alle verlassen können – unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Unternehmer handelt. Wir haben daher – wie bereits im Zuge der Debatte und der Beschlussfassung der ersten beiden COVID-19-Pakete – mit Nachdruck die unmittelbare Umsetzung von wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die heimischen Unternehmen, aber auch die betroffenen Privatpersonen gefordert.
• Voller Entschädigungsanspruch für alle Betriebe, die vom Betretungsverbot betroffen sind, in jener Höhe, den diese erhalten hätten, wenn ihr Betrieb auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen worden wäre.
• Sofortige antragslose Akontozahlung durch die Finanzämter an alle Unternehmer, die sämtliche Kosten und einen entsprechenden Unternehmerlohn für die nächsten drei Monate abdeckt.
• Abwicklung sämtlicher Maßnahmen über die Finanzämter.
• Stundung von Energiekosten und Versicherungsprämien bis 31.12.2020.
• Preisgarantie für Güter des täglichen Bedarfs.
• Eine umgehende Erhöhung des Arbeitslosengeldes.
• Eine gesetzliche Regelung, mit der gewährleistet wird, dass jene Unternehmer, die gegenwärtig Arbeitnehmer nicht kündigen, sondern bemüht sind, Dienstverhältnisse aufrecht zu erhalten, hinkünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden.
• Verpflichtung für alle Banken zu:
   o spesen- und zinsenfreier Stundung von bis zu zwölf Kredit- bzw. Leasingraten bei gleichzeitiger entsprechender Verlängerung der Kreditlaufzeit und gleichbleibenden Kreditraten.
   o Verzicht auf Geschäftskontenüberziehungszinsen.
   o formlosen zinsenlosen Überbrückungskrediten zur Deckung von Liquiditätslücken.
• Sicherstellung, dass Arbeitgebern ein Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts durch den Bund zusteht und diese Sonderbetreuungszeit in der Zeit der krisenbedingten Schließung der Betreuungseinrichtungen unbegrenzt gewährt werden kann.
• Bundeswohnbeihilfe für Mieter einer Wohnung, die als Folge der COVID-19-Pandemie in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, bzw. für Personen, die für das angeschaffte Eigentum Kreditraten bezahlen müssen.

BildungEin wesentlicher Beitrag für die Volkswirtschaft ist die Bildung. Daher ist es wichtig, dass junge Menschen kein Jahr ihrer Ausbildung verlieren und somit keinen Bildungsnachteil erleiden. Wir fordern daher:
• Bereitstellen von mobilen Geräten (zur Leihe) für jene, die eines benötigen.
• Blockunterricht für Schüler unter 14 Jahren, das heißt jeden Tag ein Fünftel der Schüler (also ca. 4 - 5) werden in den Hauptgegenständen unterrichtet, sodass jeder Schüler einmal pro Woche in der Schule ist.
• Durchführung der Matura in der „alten“ Form vor der Zentralmatura.
• Vermittlung von Lehramt-Studenten durch die Bildungsdirektionen an Familien, die Unterstützung benötigen.

Schutz unserer GrundrechteDie von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen greifen in sämtliche Lebensbereiche ein und berühren eine Vielzahl unserer verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte. Dabei geht es nicht nur um die augenscheinlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung des Virus, sondern gerade auch um Einschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz oder Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit bei der Suche und Löschung von „Fake-News“ – was darunter fällt, das entscheidet offensichtlich die Regierung. Positionen, die den Kurs von ÖVP und Grünen kritisch hinterfragen und andere Wege vorschlagen, werden als ‚verharmlosend‘ oder gar ‚lebensgefährdend‘ gebrandmarkt. Abweichende Positionen werden als ‚Falschmeldungen‘ abgestempelt. Das kritische Hinterfragen von Grundrechtseingriffen darf nicht als Bedrohung der Allgemeinheit abgestempelt werden, sondern muss zum Schutz des demokratischen und freien Denkens zulässig sein. Insbesondere gilt es zu schützen:
• Die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz
• Das Recht auf Leben
• Das Recht auf persönliche Freiheit
• Das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
• Die Unverletzlichkeit des Hausrechtes
• Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit
• Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
• Das aktive und passive Wahlrecht

Daher haben wir die Bundesregierung aufgefordert, nicht im stillen Kämmerlein die Österreicher ihrer Freiheiten zu berauben, sondern sich den gewählten Volksvertretern zu stellen und über alle in Folge der COVID-19-Pandemie geplanten und umgesetzten Verordnungen, Erlässe sowie sonstigen damit im Zusammenhang stehender Verwaltungshandlungen, ordentlich zu berichten. Insbesondere sollen ÖVP und Grüne auch darlegen, wie genau die Maßnahmen bei „Fake News“ ausgestaltet sind, welche Verwaltungsstrafen im Zusammenhang mit den Maßnahmen genau verhängt werden und über alles Rechenschaft abzulegen, was bei der Verwendung all unserer Daten, die jetzt in Umlauf gebracht werden, geschieht.

Ablaufdatum für alle FreiheitseinschränkungenEs braucht, insbesondere wenn seitens der Regierung ein Verzicht auf individuelle Rechte eingefordert wird, ein klares Ablaufdatum für solche Maßnahmen. Alle Einschränkungen, die aufgrund der COVID-19-Krise gesetzt wurden, dürfen nur punktuell erfolgen und müssen zeitlich beschränkt bleiben. Wir haben die Regierung daher aufgefordert, dass sämtliche Gesetze, Verordnungen und Erlässe allerspätestens Ende des Jahres automatisch enden.

Schwarz-Grün ist unbelehrbar und will totale ÜberwachungAll diese Vorschläge hat die Regierung – wie schon bei den ersten beiden Corona-Paketen – vom Tisch gewischt. Weiterhin behandelt man die unverschuldet in Not geratenen Unternehmer und Arbeitsnehmer wie Bittsteller und Almosenempfänger. Und wie die Ankündigungen von Nationalratspräsident Sobotka und Kanzler Kurz zeigen, plant die Regierung nun sogar die totale Überwachung mittels Handy-Tracking aller Österreicherinnen und Österreicher. Dem werden wir Freiheitliche weiterhin unseren konsequenten Widerstand entgegensetzen!

Bleib gesund!

Dein Herbert Kickl

FPÖ-Bundesgeschäftsstelle
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