Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Bezugnehmend auf den Artikel in der NÖ-Ausgabe vom 19.10.2017 vor Fr. Isabella Nittner.
Es ist lobenswert, dass der Bürgermeister jetzt – anlassbezogen – Maßnahmen mit der BH besprechen will.
Wir
als FPÖ-Gemeinderatsfraktion sind bereits seit längerem in dieser
Richtung aktiv. Bisher ohne Antworten und Informationen seitens der
Stadtverwaltung.
Eine
Unterschriftenliste wurde von uns bereits am 22.9.2017 an Fr. Dr.
Riedler (Stadtamtsdirektorin) übergeben. Es hatten 196 Personen
unterschrieben. Es wurde uns zugesagt zu
überprüfen, ob, wie und zu welchen Kosten Aufsichtsorgane lt. §8a NÖ
Hundehaltegesetz bestellt werden können.
Im angesprochenen Fall erwarten wir uns von der Stadtverwaltung folgende Informationen:Ist bereits ein Bescheid wegen der Auffälligkeit der Hunde ausgestellt worden?Sind die Hunde gesetzeskonform gechippt und angemeldet?Hat der Hundehalter die entsprechende Befähigung, die Hunde zu führen? (Hundeführschein)Ist
ein Bescheid ausgestellt worden, der die Auffälligkeit der Hunde
bestätigt? – Dann dürften die Hunde außerhalb des Grundstücks nur mehr
mit Beißkorb und Leine geführt werden.Liegen bereits Anzeigen gegen den Hundehalter bei der BH auf?
Abhängig von diesen Informationen müssen entsprechende Schritte gesetzt werden.Es kann nicht sein, dass die Gemeinde bei solchen Vorfällen tatenlos bleibt.